„Diese vom Wirtschaftsausschuss angenommenen Anträge tragen den Bedenken der Bauwirtschaft in weiten Teilen Rechnung und sorgt für Fairplay zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auf dem Bau. Daher appellieren wir an den Bundesrat, den Beschlüssen des Wirtschaftsausschusses zu folgen.“ So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hatte sich ausführlich mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung befasst und verschiedenste Änderungsanträge dazu angenommen.